Viele Tierfreunde wenden sich an uns, wenn sie in ihrer Umgebung Tiernotstände beobachten. Oft handelt es sich um die Tierhaltung des Nachbarn, um die Haltungen von Weidetieren oder auch von Tieren in Zirkusbetrieben.
Wir haben als Tierschutzorganisation rechtlich keine Handhabe gegen Missstände vorzugehen. Weder dürfen wir fremde Grundstücke betreten, noch können wir Auflagen erlassen oder Tiere fortnehmen.
Grundsätzlich zuständig für die Umsetzung des Tierschutzes ist die örtliche Veterinärbehörde. Nur diese darf dem betroffenen Tierhalter Auflagen machen, Tierhaltungsverbote aussprechen oder Tiere beschlagnahmen. In akuten Fällen ist auch die Polizei berechtigt einzugreifen und Tiere sicherzustellen.
Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises in Bergisch Gladbach:
Telefon 02202/13-2815
http://www.rbk-direkt.de/Organisationsstrukturdetail.aspx?id=84
Veterinäramt Leverkusen:
veterinaeramt@stadt.leverkusen.de
https://www.leverkusen.de/vv/oe/orga/135/orga/21/orga/42/145010100000013622.php
Voraussetzung für das Handeln der Behörde ist eine genaue Sachverhaltsaufklärung, die Sie mit Ihren detaillierten Beobachtungen unterstützen.
Bitte merken Sie sich deshalb die „6 großen W´s".
1. Wer hat
2. was
3. wann
4. welchem Tier
5. wo
6. womit zugefügt?
Sammeln Sie Beweise, die diese Angaben belegen (schriftliche Zeugenaussagen, Fotos, tierärztliche Bestätigungen etc.). Die gesamten Unterlagen senden Sie bitte an das örtlich zuständige Veterinäramt mit der Bitte um Überprüfung der jeweiligen Tierhaltung. In schwerwiegenden Fällen können Sie sich auch direkt mit Ihrer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft wenden. In akuten Notfällen kann auch die Polizei Ihr Ansprechpartner sein.
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Die Tiere danken es Ihnen!